Deine erste Steuererklärung nach dem Umzug nach Zürich
Du hast Dich innert 14 Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle angemeldet, wie vorgeschrieben. Ab diesem Moment weiss das Steueramt, dass es Dich gibt, und was dann passiert, hängt von Deiner Bewilligung und Deinem Einkommen ab. Dieser Ratgeber führt durch das erste Jahr, vom Schalter der Einwohnerkontrolle bis zur ersten Steuererklärung.
Bekommst Du überhaupt eine Steuererklärung?
- C-Ausweis, Schweizer Bürgerin oder Bürger, oder mit einer solchen Person verheiratet: ja, jedes Jahr. Die Steuererklärung kommt von selbst, und Du reichst sie ein wie alle anderen.
- B- oder L-Ausweis, angestellt, Lohn unter CHF 120'000 und sonst nichts: standardmässig keine Steuererklärung. Dein Arbeitgeber zieht jeden Monat die Quellensteuer ab, und damit ist es erledigt, ausser Du verlangst selbst eine Steuererklärung, schriftlich, bis zum 31. März des Folgejahres. Unser Ratgeber zur freiwilligen Steuererklärung erklärt, wann sich das lohnt.
- B- oder L-Ausweis mit einem Lohn ab CHF 120'000: die Steuererklärung ist Pflicht, und das Steueramt schickt sie. Angebrochene Jahre werden hochgerechnet: Wer im Juli ankommt und im halben Jahr CHF 70'000 verdient, liegt über der Grenze.
- Alle mit weiterem Einkommen oder Vermögen über den Grenzen: in Zürich machen CHF 3'000 anderes Einkommen oder CHF 80'000 Vermögen (CHF 160'000 für Ehepaare) eine Steuererklärung zur Pflicht, und Du musst selbst eine verlangen, wenn keine kommt.
Was in Deinem Briefkasten ankommt
Im Januar oder Februar des Jahres nach Deiner Ankunft ein Brief Deiner Gemeinde mit dem Zugangscode für das Online-Tool des Kantons. Dort wird die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht; Papier ist auf Wunsch weiterhin möglich. Bewahre den Brief auf: Der Code identifiziert Deine Steuererklärung, und wer für Dich einreicht, braucht ihn.
Das erste Jahr ist ein angebrochenes Jahr
Es zählt nur das Einkommen ab Deinem Ankunftsdatum, und Abzüge mit einer Jahreslimite, etwa die Säule 3a, werden auf die Monate heruntergerechnet, in denen Du hier warst. Der Steuersatz wird aber so bestimmt, als hättest Du dieses Einkommen das ganze Jahr verdient. Ein halbes Jahr wird also nicht zum tiefen Satz eines halben Lohns besteuert. Einkommen und Vermögen im Ausland deklarierst Du ebenfalls. Besteuert werden sie nach den Abkommen meist dort, wo sie sind, aber sie zählen für den Satz auf Dein Schweizer Einkommen.
Was Du am Schalter angegeben hast, zählt
Zürich erhebt Kirchensteuer für Mitglieder der anerkannten Kirchen, und das Steueramt nimmt das, was Du bei der Anmeldung angekreuzt hast. Auf einer quellenbesteuerten Lohnabrechnung zeigt es sich als letzter Buchstabe des Tarifcodes. Stimmt es nicht, sag es Deiner Gemeinde und Deinem Arbeitgeber; unser Ratgeber zum Tarifcode erklärt, was dieser Code sonst noch über Dich aussagt.
Unterlagen, die Du ab dem ersten Tag aufbewahrst
- Lohnausweis: vom Arbeitgeber im Januar. Das wichtigste Dokument überhaupt.
- Bescheinigung Säule 3a: von der Bank oder Versicherung, falls Du eine eröffnet hast.
- Prämienbescheinigung der Krankenkasse: der jährliche Brief Deiner Kasse, und Rechnungen, die Du selbst bezahlt hast.
- Belege für den Arbeitsweg: GA, Zonenabo oder Monatskarten.
- Bank- und Depotauszüge per 31. Dezember: jedes Konto, auch die im Ausland.
- Rechnungen für berufliche Weiterbildung, Kinderbetreuung und Spenden.
Das erste Jahr im Überblick
- Ankunft: innert 14 Tagen anmelden; das Steueramt wird informiert.
- Januar danach: Lohnausweis und Bescheinigungen kommen; der Brief mit dem Zugangscode folgt.
- 31. März: die Steuererklärung ist fällig, Erstreckungen sind möglich. Bei Quellensteuer ohne Pflicht zur Steuererklärung: Der freiwillige Antrag muss bis zu diesem Datum drin sein, und er lässt sich nicht erstrecken.
Häufige Fragen
Ich bin im November angekommen. Reiche ich eine Steuererklärung für ein paar Wochen ein?
Ich besitze noch eine Wohnung im Ausland. Besteuert die Schweiz sie?
Brauche ich für die erste Steuererklärung einen Steuerberater?
Mein Partner lebt noch im Ausland. Welcher Tarif gilt?
taxpunkt stellt einfache Fragen, zeigt den gefundenen Mindestbetrag, bevor Du etwas zahlst, und ein zertifizierter Treuhänder reicht die Erklärung ein. Start im Kanton Zürich für das Steuerjahr 2026.
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