Deine erste Steuererklärung nach dem Umzug nach Zürich

Für Angestellte, die neu im Kanton Zürich sind · Stand Oktober 2026

Du hast Dich innert 14 Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle angemeldet, wie vorgeschrieben. Ab diesem Moment weiss das Steueramt, dass es Dich gibt, und was dann passiert, hängt von Deiner Bewilligung und Deinem Einkommen ab. Dieser Ratgeber führt durch das erste Jahr, vom Schalter der Einwohnerkontrolle bis zur ersten Steuererklärung.

Bekommst Du überhaupt eine Steuererklärung?

Was in Deinem Briefkasten ankommt

Im Januar oder Februar des Jahres nach Deiner Ankunft ein Brief Deiner Gemeinde mit dem Zugangscode für das Online-Tool des Kantons. Dort wird die Steuererklärung ausgefüllt und eingereicht; Papier ist auf Wunsch weiterhin möglich. Bewahre den Brief auf: Der Code identifiziert Deine Steuererklärung, und wer für Dich einreicht, braucht ihn.

Das erste Jahr ist ein angebrochenes Jahr

Es zählt nur das Einkommen ab Deinem Ankunftsdatum, und Abzüge mit einer Jahreslimite, etwa die Säule 3a, werden auf die Monate heruntergerechnet, in denen Du hier warst. Der Steuersatz wird aber so bestimmt, als hättest Du dieses Einkommen das ganze Jahr verdient. Ein halbes Jahr wird also nicht zum tiefen Satz eines halben Lohns besteuert. Einkommen und Vermögen im Ausland deklarierst Du ebenfalls. Besteuert werden sie nach den Abkommen meist dort, wo sie sind, aber sie zählen für den Satz auf Dein Schweizer Einkommen.

Was Du am Schalter angegeben hast, zählt

Zürich erhebt Kirchensteuer für Mitglieder der anerkannten Kirchen, und das Steueramt nimmt das, was Du bei der Anmeldung angekreuzt hast. Auf einer quellenbesteuerten Lohnabrechnung zeigt es sich als letzter Buchstabe des Tarifcodes. Stimmt es nicht, sag es Deiner Gemeinde und Deinem Arbeitgeber; unser Ratgeber zum Tarifcode erklärt, was dieser Code sonst noch über Dich aussagt.

Unterlagen, die Du ab dem ersten Tag aufbewahrst

All das kommt sowieso als PDF oder Brief. Ein Ordner mit dem Namen des Steuerjahres, gefüllt, wie die Unterlagen eintreffen, ist die ganze Vorbereitung. Bei taxpunkt lädst Du diesen Ordner hoch, und das Lesen wird für Dich erledigt.

Das erste Jahr im Überblick

Häufige Fragen

Ich bin im November angekommen. Reiche ich eine Steuererklärung für ein paar Wochen ein?
Bist Du ordentlich veranlagt, ja, für die Wochen ab Deiner Ankunft, und der Satz wird wie für ein ganzes Jahr bestimmt. Bist Du quellenbesteuert und unter CHF 120'000, ist nichts nötig; ob sich eine freiwillige Steuererklärung für ein paar Wochen lohnt, ist meist schnell beantwortet: selten.
Ich besitze noch eine Wohnung im Ausland. Besteuert die Schweiz sie?
Du deklarierst sie. Die Wohnung selbst wird nach dem Abkommen dort besteuert, wo sie steht, aber ihr Wert und die Mieteinnahmen zählen für den Satz auf Dein Schweizer Einkommen und Vermögen.
Brauche ich für die erste Steuererklärung einen Steuerberater?
Von Gesetzes wegen nicht. Ein Treuhänder hilft, wenn eine Liegenschaft, ein Depot, Einkommen im Ausland oder ein Partner mit einer anderen Situation dazukommt. Für Angestellte mit Lohnausweis und ein paar Bescheinigungen ist die Steuererklärung Routine, und genau dafür ist taxpunkt gebaut.
Mein Partner lebt noch im Ausland. Welcher Tarif gilt?
Das hängt davon ab, ob der Partner ein Einkommen hat und wo ihr beide wohnhaft seid. Das ist einer der Fälle, bei denen ein Treuhänder hinschauen sollte, bevor die erste Steuererklärung eingereicht wird.
Finde heraus, was Dir eine Steuererklärung bringt

taxpunkt stellt einfache Fragen, zeigt den gefundenen Mindestbetrag, bevor Du etwas zahlst, und ein zertifizierter Treuhänder reicht die Erklärung ein. Start im Kanton Zürich für das Steuerjahr 2026.

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