Die Quellensteuer, einfach erklärt
Wer mit einem B-Ausweis in der Schweiz lebt und einen Lohn bekommt, hat es wahrscheinlich gemerkt: Man macht hier nie «die Steuern» wie andere Leute. Der Grund: Der Arbeitgeber zieht sie schon ab. Jeden Monat geht ein Teil Deines Lohns direkt ans Steueramt, bevor das Geld bei Dir ankommt. Dieses System heisst Quellensteuer. Dieser Ratgeber erklärt, was sie abdeckt, wo sie Dich still Geld kostet und wann Du trotzdem handeln musst.
Wer Quellensteuer zahlt
Angestellte, die ohne C-Ausweis in der Schweiz wohnen, zahlen auf ihrem Erwerbseinkommen Quellensteuer. Mit einer grossen Ausnahme: Wer mit einer Schweizerin, einem Schweizer oder einer Person mit C-Ausweis verheiratet ist, wird ordentlich besteuert und füllt wie alle anderen jedes Jahr eine Steuererklärung aus.
Was der monatliche Abzug schon enthält
Der Monatstarif kommt aus einer Tariftabelle, und die rechnet mit einer Durchschnittsperson. Eingebaut sind Pauschalen für Berufsauslagen, Versicherungsprämien und Verpflegung. Das hat eine Folge, von der kaum jemand erzählt: Diese drei Posten sind schon eingepreist. Sie später zu deklarieren bringt kein zusätzliches Geld zurück, weil Dir dafür nie zu viel abgezogen wurde.
Was der Tarif nicht kennt, ist alles Persönliche: Deine Säule-3a-Einzahlungen, Dein Arbeitsweg, berufliche Weiterbildung, Spenden. Wer davon etwas hat, zahlt mit dem Tarif zu viel, und das Zuviel bleibt beim Steueramt, solange Du es nicht zurückforderst.
Die 120'000-Franken-Regel
Ab CHF 120'000 Bruttolohn im Jahr ist die Steuererklärung nicht mehr freiwillig. Das Steueramt führt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durch (kurz NOV), und zwar auch in allen folgenden Jahren, selbst wenn der Lohn später wieder unter die Schwelle fällt. Die Schwelle gilt pro Person, nicht pro Ehepaar, und unterjährige Einkommen werden hochgerechnet: Wer im Juli ankommt und in einem halben Jahr CHF 70'000 verdient, zählt für die Schwelle als CHF 140'000.
Was Dich sonst noch zum Einreichen verpflichtet
Auch Nebeneinkünfte, auf denen der Arbeitgeber nichts abzieht, oder grösseres Vermögen lösen eine Pflicht aus. Im Kanton Zürich liegen die publizierten Grenzen bei CHF 3'000 übrigen Einkünften oder CHF 80'000 Vermögen (CHF 160'000 für Ehepaare). Und hier lauert die Falle: Wer eine Grenze überschreitet und keine Steuererklärung im Briefkasten hat, muss selber bis Ende März des Folgejahres eine verlangen. Stillbleiben kann Nachsteuern plus Busse bedeuten.
Wie Du Geld zurückbekommst
Es gibt genau einen Weg: die ordentliche Veranlagung freiwillig beantragen. Du reichst bis am 31. März des Folgejahres einen schriftlichen, unterschriebenen Antrag ein (für das Steuerjahr 2026: 31. März 2027) und danach eine normale Steuererklärung mit allen persönlichen Abzügen. Das Steueramt vergleicht die tatsächlich geschuldete Steuer mit dem, was vom Lohn abgezogen wurde, und erstattet die Differenz.
Dieser Antrag hat ernstes Kleingedrucktes: Er lässt sich nicht zurückziehen, und einmal bewilligt, musst Du jedes Jahr einreichen, solange Du quellenbesteuert bist. Ob sich das für Dich lohnt oder gegen Dich arbeitet, hängt vor allem von Deinen Abzügen und Deiner Gemeinde ab. Unser Ratgeber zur freiwilligen Steuererklärung in Zürich führt durch diesen Entscheid.
Was das konkret heisst
- Unter CHF 120'000, keine Nebeneinkünfte, keine 3a, kurzer Arbeitsweg: Der Tarif behandelt Dich wahrscheinlich fair. Nichts tun ist eine legitime Wahl.
- Unter CHF 120'000 mit Säule 3a, langem Arbeitsweg oder Weiterbildungskosten: Du lässt vermutlich jedes Jahr Hunderte bis über tausend Franken beim Steueramt liegen. Rechne nach, vor dem 31. März.
- Über CHF 120'000: Du reichst ein, ob Du willst oder nicht. Die gute Nachricht: Jetzt zählt jeder Abzug voll.
Häufige Fragen
Ist die Quellensteuer höher oder tiefer als die ordentliche Steuer?
Mein Arbeitgeber hat Steuern abgezogen. Warum könnte ich trotzdem etwas schulden?
Kann ich einen falschen Tarifcode korrigieren lassen, ohne eine ganze Steuererklärung?
Gilt die Heirats-Ausnahme auch für eingetragene Partnerschaften?
taxpunkt stellt einfache Fragen, zeigt den gefundenen Mindestbetrag, bevor Du etwas zahlst, und ein zertifizierter Treuhänder reicht die Erklärung ein. Start im Kanton Zürich für das Steuerjahr 2026.
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