Steuerabzüge in Zürich 2025: was Du wirklich geltend machen kannst

Kanton Zürich · Steuerjahr 2025 · offizielle Limiten, geprüft Juli 2026

Die Schweizer Abzüge sind keine Geheimnisse, aber die Liste drückt Dir auch niemand in die Hand. Hier sind alle wichtigen Abzüge, die Angestellte im Kanton Zürich für das Steuerjahr 2025 geltend machen können, mit den offiziellen Limiten und, wichtiger, mit dem, was jeder Abzug in echten Franken bringt. Eines vorweg: Ein Abzug ist kein Geld eins zu eins zurück. Er senkt das Einkommen, auf dem Du besteuert wirst. Als Faustregel sparen CHF 100 Abzug grob CHF 20 bis 30 Steuern, je nach Einkommen und Gemeinde.

Die offiziellen Limiten für 2025

AbzugKanton (Zürich)Bund
Säule 3a (mit Pensionskasse)CHF 7'258CHF 7'258
Fahrkosten Arbeitswegmax. CHF 5'200max. CHF 3'300
Auswärtige VerpflegungCHF 3'200 (1'600 mit Kantine)gleich
Versicherungsprämien, ledigCHF 2'900CHF 1'800
Versicherungsprämien, verheiratetCHF 5'800CHF 3'700
Versicherung, zusätzlich pro KindCHF 1'300CHF 700
Berufsorientierte Weiterbildungmax. CHF 12'400max. CHF 13'000
Übrige Berufsauslagen pauschal3% des Nettolohns, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000
Spenden (Schweizer Organisationen)ab CHF 100, bis 20% des Nettoeinkommens

Säule 3a: der grösste Hebel

Jeder Franken auf ein 3a-Konto geht vom steuerbaren Einkommen weg, bis CHF 7'258 im Jahr 2025 für Angestellte mit Pensionskasse. Ein voller Beitrag ist typischerweise CHF 1'400 bis 2'200 gesparte Steuern wert. Mehrere 3a-Konten zählen zusammen; versicherungsbasierte 3a-Policen zählen auch. Deine Bank schickt jeden Januar eine Bescheinigung, gemacht genau für die Steuererklärung.

Arbeitsweg: auch unterjährig und gemischt

Dein Jahresabo ist zum tatsächlich bezahlten Preis abziehbar, begrenzt auf CHF 5'200 beim Kanton und CHF 3'300 beim Bund. Zwei Details, die viele verpassen: Ein Monatsabo nur für den Winter zählt für genau diese Monate, und Velo zum Bahnhof plus Zug zählt doppelt, denn das Velo hat seine eigene Pauschale von CHF 700. Autokosten zählen nur, wenn der öffentliche Verkehr unzumutbar ist, und da ist das Steueramt streng.

Verpflegung: prüfe Feld G auf Deinem Lohnausweis

Wer über Mittag nicht zu Hause essen kann, bekommt eine Pauschale: CHF 3'200 pro Jahr, halbiert auf CHF 1'600, wenn der Arbeitgeber die Mahlzeiten verbilligt. Ob das bei Dir so ist, steht auf Deinem eigenen Lohnausweis: Feld G angekreuzt heisst verbilligt. Die Pauschale rechnet mit fünf Bürotagen pro Woche; weniger Tage geben anteilig weniger.

Versicherungsprämien: begrenzt, und oft schon ausgeschöpft

Kranken- und Lebensversicherungsprämien sind bis zu einer Limite abziehbar, die die meisten schon mit der Krankenkasse erreichen. Ein ehrlicher Hinweis für Quellenbesteuerte mit B-Ausweis: Dieser Abzug ist, wie Verpflegung und die Berufspauschale, bereits in den Monatstarif eingerechnet. Er gehört in die Erklärung, bringt aber keine zusätzliche Rückerstattung obendrauf. Die Rückerstattung kommt aus 3a, Arbeitsweg, Weiterbildung und Spenden.

Weiterbildung, die Deiner Karriere hilft

Kurse, Zertifikate und Abschlüsse, die Du selber bezahlt hast, sind bis CHF 12'400 beim Kanton abziehbar: ein Deutschkurs, ein Projektmanagement-Zertifikat, ein Online-Studium. Was der Arbeitgeber zurückerstattet hat, zählt nicht, reine Hobbys auch nicht.

Spenden: nur an Schweizer Organisationen

Spenden ab CHF 100 pro Jahr an gemeinnützige Schweizer Organisationen sind bis zu einem Fünftel des Nettoeinkommens abziehbar. Der Haken, auf den viele Zugezogene stossen: Spenden an ausländische Organisationen, auch die meisten Crowdfundings, sind in der Schweiz in der Regel nicht abziehbar. Die Organisation schickt jeden Januar eine Bescheinigung.

Verheiratet? Die Versicherungslimiten gelten pro Paar, und die Zahlen beider Eheleute kommen in eine gemeinsame Erklärung. Kinder erhöhen die Versicherungslimiten und bringen eigene Kinderabzüge obendrauf.

Was Du brauchst, bevor Du anfängst

Häufige Fragen

Was bringt ein voller Säule-3a-Beitrag konkret?
Bei typischen Zürcher Einkommen spart ein voller Beitrag von CHF 7'258 grob CHF 1'400 bis 2'200 Steuern, je nach Einkommen und Gemeinde. Es ist fast immer der grösste einzelne Abzug, den Angestellte haben.
Ich arbeite teilweise im Homeoffice. Ändert das den Verpflegungsabzug?
Ja. Die Pauschalen rechnen mit fünf Bürotagen pro Woche. Zwei oder drei Homeoffice-Tage reduzieren den Anspruch anteilig. Es zählen die Tage, an denen Du wirklich in Büronähe isst.
Sind Krankenkassenprämien voll abziehbar?
Nein, nur bis zur Limite: CHF 2'900 beim Kanton für Ledige, CHF 5'800 für Verheiratete, plus CHF 1'300 pro Kind. Die tatsächlichen Prämien der meisten liegen darüber, also bekommst Du die Limite.
Funktionieren die Abzüge mit B-Ausweis anders?
Die Abzüge sind dieselben, der Weg ist ein anderer: Als quellenbesteuerte Person machst Du sie geltend, indem Du bis am 31. März eine ordentliche Veranlagung beantragst. Verpflegung, Versicherung und die Berufspauschale sind aber schon in den Quellensteuertarif eingerechnet, die zusätzliche Rückerstattung kommt aus 3a, Arbeitsweg, Weiterbildung und Spenden.
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